Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 20.03.2002 - 7 U 192/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen eines Unterlassunganspruches gegen die Verwendung einer allgemeinen Geschäftsbedingung ; Aktienerwerb; Kommissionsvertrag; Wirksamkeit einer Regelung über die Zeichnungsgebühr; Unangemessene Benachteiligung
- Judicialis
AGBG § 1; ; AGBG § ... 9 Abs. 1; ; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1; ; AGBG §§ 9 bis 11; ; AGBG § 13 Abs. 1; ; AGBG § 13 Abs. 2 Nr. 1; ; AGBG § 22 a; ; HGB §§ 383 ff.; ; HGB § 384; ; HGB § 396; ; HGB § 396 Abs. 1; ; HGB § 396 Abs. 1 Satz 1; ; HGB § 396 Abs. 1 Satz 2; ; HGB § 396 Abs. 2; ; BGB § 670; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 108 Abs. 1 S. 2 n. F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 712; ; ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 1; ; AktG § 185
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwirksamkeit innerhalb von Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeter Regelungen über eine Zeichnungsgebühr beim Kauf neu ausgegebener Aktien
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
AGBG a. F. §§ 8, 9 Abs. 2 Nr. 1; HGB § 396 Abs. 1, 2; AktG § 185
Unwirksame Zeichnungsgebühr bei Aktien-Neuemissionen im Preisverzeichnis einer Bank
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 22.08.2001 - 8 O 626/00
- OLG Brandenburg, 20.03.2002 - 7 U 192/01
Papierfundstellen
- WM 2002, 2284
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 30.11.1993 - XI ZR 80/93
Richterliche Inhaltskontrolle von Gebührenklauseln in AGB der Banken und …
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.03.2002 - 7 U 192/01
Umgekehrt unterliegen Preisregelungen für Neben- oder Zusatzleistungen dann der Inhaltskontrolle, wenn sie eine Entgeltpflicht in Abweichung von allgemeinen Rechtsgrundsätzen oder gesetzlichen Regelungen (BGHZ 124, 254; BGHZ 133, 10; NJW 2000, 659) oder unter Verstoß gegen den Inhalt des Vertrages begründen (zu diesem Ansatz BGH WM 1997, 2224, 2244, 2246).Entscheidend für die Frage der Kontrollfähigkeit einer Preisnebenabrede ist deshalb, ob an die Stelle der getroffenen Abrede im Falle des Fehlens einer wirksamen vertraglichen Regelung dispositives Gesetzesrecht treten kann (BGHZ 124, 254, 256).
- BGH, 07.05.1996 - XI ZR 217/95
BGH für Zulässigkeit sog. Postenpreise bei privaten Girokonten
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.03.2002 - 7 U 192/01
Umgekehrt unterliegen Preisregelungen für Neben- oder Zusatzleistungen dann der Inhaltskontrolle, wenn sie eine Entgeltpflicht in Abweichung von allgemeinen Rechtsgrundsätzen oder gesetzlichen Regelungen (BGHZ 124, 254; BGHZ 133, 10; NJW 2000, 659) oder unter Verstoß gegen den Inhalt des Vertrages begründen (zu diesem Ansatz BGH WM 1997, 2224, 2244, 2246). - BGH, 12.07.2000 - XII ZR 159/98
Beseitigung der Wiederholungsgefahr
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.03.2002 - 7 U 192/01
Die insoweit zusätzlich erforderliche Wiederholungsgefahr ist bereits aufgrund der Verwendung der AGB durch die Beklagte zu vermuten (BGH WM 2000, 1967, 1969).
- BGH, 14.10.1997 - XI ZR 167/96
Entgelt für Einsatz von Kreditkarten im Ausland zulässig
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.03.2002 - 7 U 192/01
Eine Entgeltregelung für eine Neben- oder Zusatzleistung im Sinne einer sogenannten Preisnebenabrede ist gemäß § 8 AGBG nur dann nicht der Inhaltskontrolle zugänglich, wenn für eine solche Sonderleistung keine rechtlichen Regelungen bestehen (vgl. nur BGH, WM 1997, 2244, 2245). - BGH, 20.02.1997 - I ZR 13/95
"Betreibervergütung"; Inhalt des Auskunftsanspruchs zur Vorbereitung des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.03.2002 - 7 U 192/01
Umgekehrt unterliegen Preisregelungen für Neben- oder Zusatzleistungen dann der Inhaltskontrolle, wenn sie eine Entgeltpflicht in Abweichung von allgemeinen Rechtsgrundsätzen oder gesetzlichen Regelungen (BGHZ 124, 254; BGHZ 133, 10; NJW 2000, 659) oder unter Verstoß gegen den Inhalt des Vertrages begründen (zu diesem Ansatz BGH WM 1997, 2224, 2244, 2246). - LG Dortmund, 15.12.2000 - 8 O 377/00
Inhaltskontrolle von Klauseln für den Geschäftsverkehr mit Banken; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.03.2002 - 7 U 192/01
Der Umstand, dass diese Tätigkeit im Zusammenhang mit den aufgetretenen Massenzeichnungen von neu ausgegebenen Aktien im Verhältnis zu Kommissionsverträgen über bereits gehandelte Aktien einen erheblichen Umfang haben und aufgrund von Überzeichnungen nur ein geringer Bruchteil - die Beklagte gibt hier ein Verhältnis von 1 % bis 10 % an - der zu bearbeitenden Aufträge zu einem erfolgreichen Abschluss führt und damit die Kosten der Beklagten nicht durch Provisionen abgedeckt werden kann, reicht deshalb nicht aus, um den damit verbundenen Personal- und Materialaufwand als ersatzfähige Aufwendung i.S.d. § 396 Abs. 2 HGB ansehen zu können (a.A. wohl Steiner, EWiR 2001, 455/456).
- BGH, 28.01.2003 - XI ZR 156/02
BGH erklärt Zeichnungsgebühr bei Aktien-Neuemissionen für zulässig
Die Klage hatte in beiden Vorinstanzen Erfolg (das Berufungsurteil ist veröffentlicht in WM 2002, 2284 ff.).